Rechtsgebiet

Erbrecht

Erreichen Sie mit einem guten Testament eine reibungslose Erbfolge

  • Wir beraten Sie gerne zum Erbrecht, damit Ihre Vermögensnachfolge mit einem guten Testament und dazu passender Vermögensaufstellung reibungslos ablaufen wird..
  • Die meisten Menschen wünschen eine gute, reibungslose Erbfolge. Trotzdem machen nur 30% der Deutschen ein Testament, und die meisten Testamente regeln etwas anderes, als eigentlich gewünscht wird, weil etwa die Fachausdrücke des Erbrechts durcheinander gebracht werden. Die Folgen sind: Jeder 7. Erbfall führt zum Erbstreit, jeder 5. Erbstreit kommt vor Gericht. Nach der “Studie Erben und Vererben 2012” der Fachhochschule Köln haben zwar 65% der Befragten das Thema bereits mit Freunden diskutiert und immerhin 60% halten ihre Kenntnisse im Erbrecht für überdurchschnittlich (nach Adam Riese können aber nur weniger als 50% überdurchschnittliche Kenntnisse haben!), bei konkreten Fragen der Studie gab aber nur eine Minderheit an, sich wenigstens ab und zu in Zeitschriften darüber informiert zu haben.

    Mit einer guten Regelung der Erbfolge erreichen Sie, daß Ihr Vermögen bei den Menschen ankommt, die es bekommen sollen. Durch klare Bestimmungen läßt sich Streit zwischen den Erben wirksam vermeiden. Auch die Erbschaftsteuer läßt sich mit völlig legalen Mitteln weitgehend vermeiden. Rechtsanwalt Mannheim hilft Ihnen dabei. Er ist Fachanwalt für Erbrecht und bildet sich regelmäßig im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht fort.

  • Rechtsanwalt Stefan Mannheim hält auch Vorträge zu Themen aus dem Erbrecht und ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV). Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Stefan Mannheim aus Stuttgart zum Erben und Vererben von Immobilien und anderen rechtlichen Themen finden Sie hier und auf der Website Erbrecht-in-Stuttgart
  • Rechtsanwalt Mannheim berät Sie gerne in allen Fragen rund ums Vererben und Erben. Er entwirft Ihnen auch ein Testament, das Ihre Wünsche rechtlich “wasserdicht” macht.
  • Rechtsanwalt Stefan Mannheim berät Sie bei allen Fragen rund um die Erbschaft – von Erbquoten über Pflichtteilsansprüche, Ausgleichungspflichten für Schenkungen des Erblassers an Miterben und Auskunftsansprüche bis hin zur Haftung der Erben für Schulden des Nachlasses. Er vertritt Ihre Interessen in Verhandlungen mit den Miterben und auch vor Gericht. Stefan Mannheim hat den Testamentsvollstreckerlehrgang des Berufsverbandes DVEV erfolgreich abgeschlossen (Urkunde). Er steht Ihnen auch für die Aufgabe als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Bei einigen familiären Konstellationen ist die Testamentsvollstreckung ein sinnvolles Mittel, um Probleme zu lösen und Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden. Wenn Testamentsvollstreckung aber ohne konkreten Grund angeordnet wird oder wenn der Testamentsvollstrecker kein Experte für Erbrecht ist, dann treten in der Praxis immer wieder unnötige Schwierigkeiten auf.
  • Bei überschuldeten Nachlässen wird oft die Erbschaft unter Zeitdruck ausgeschlagen. Immer wieder stellt sich dann aber heraus, daß doch noch unbekannte Vermögenswerte da waren oder daß die vermeintlichen Schulden in Wirklichkeit unberechtigte Forderungen waren. Da wäre eine Nachlaßverwaltung oder Nachlaßinsolvenz zur Haftungsbeschränkung besser gewesen als die Ausschlagung der Erbschaft innerhalb der kurzen Ausschlagungsfrist von nur sechs Wochen bzw. sechs Monaten bei bestimmten Fällen mit Auslandsbezug. Wenn der Erbe alles richtig macht, haftet er nämlich nur mit dem Nachlaß, nicht aber mit dem Eigenvermögen des Erben, und darf als Erbe auch die (wirtschaftlich) wertlosen Erinnerungsstücke des Verstorbenen mitnehmen – wer die Erbschaft ausschlägt, darf überhaupt nichts aus dem Nachlaß an sich nehmen, sonst begeht er einen Diebstahl. Damit Sie in dieser wichtigen und eiligen Entscheidung alles richtig machen, vereinbaren Sie am besten einen Termin mit dem Rechtsanwalt.
  • Gerade auch junge Familien sollten an ein Testament denken, damit dem Kind, z.B. nach einem tragischen Unfall der Eltern, nicht ein völlig fremder Vormund bestellt wird. Beim sogenannten “Behindertentestament” beispielsweise können Sie verhindern, daß durch den Überleitungsanspruch des Sozialamts die gesamte Erbschaft für die Grundversorgung und Pflege Ihres behinderten Angehörigen verwendet wird. Mit einer fachmännisch formulierten, komplexen Regelung erreichen Sie, daß der Behinderte die Nutzungen des Vermögens genießen kann und die Substanz Ihres Vermögens in der späteren Erbfolge für andere Angehörige erhalten bleibt – oder für soziale Zwecke, die Sie selbst auswählen.

Weitere Informationen zum Thema Erbrecht finden Sie unter Vorträge und Publikationen sowie auf der Website Erbrecht-in-Stuttgart.

  • Wenn Sie eine Stiftung gründen möchten, steht Ihnen Rechtsanwalt Stefan Mannheim mit seiner jahrelangen Erfahrung als Berater, Vorstandsmitglied und Beirat bei Gründung und operativem Betrieb diverser gemeinnütziger Stiftungen, bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, der Vermögensverwaltung und Buchführung sowie der Rechenschaft gegenüber der Stiftungsbehörde und auch bei erforderlichen Satzungsänderungen zur Verfügung. Rechtsanwalt Mannheim ist auch Rechnungsprüfer bei gemeinnützigen Organisationen, für die er die seriöse Mittelverwendung für den guten Zweck kontrolliert. Bei Stiftungen für einen guten Zweck ist es äußerst wichtig, die passende Rechtsform zu finden, der Stifter muß sich entscheiden zwischen rechtsfähiger Stiftung, Treuhandstiftung, Stiftungsverein und anderen möglichen Rechtsformen. Beim spezialisierten Rechtsanwalt bekommen Sie eine objektive Beratung für Ihre individuellen Vorstellungen und Ziele, die frei ist von Provisionsinteressen anderer Berater.
  • Mit einer Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht vermeiden Sie, daß im Fall der Geschäftsunfähigkeit ein Betreuungsverfahren beim Vormundschaftsgericht durchgeführt werden muß. Geschäftsunfähigkeit kann jeden treffen durch unfallbedingte Bewußtlosigkeit oder schwere Krankheit. Wir beraten Sie bei der individuellen Formulierung Ihrer Vollmacht. Gerne entwerfen wir auch klare Regelungen für den Auftrag, in dem die Aufgaben und Grenzen des Betreuers geregelt werden. Auch die Anmeldung Ihrer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer übernehmen wir in Ihrem Auftrag. Gute Vorsorge ist besser als das Nachsehen zu haben!
  • Bei Vollmachten (Bankvollmacht, Kontovollmacht, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, usw.) sollte auch darauf geachtet werden, daß es keine Kollisionen wischen den Verfügungen der Bevollmächtigten und dem letzten Willen im Testament gibt. Sonst ist Streit mit den Erben vorprogrammiert. Hier hilft eine ganzheitliche Beratung beim spezialisierten Rechtsanwalt. Für den Erben kann es sinnvoll sein, Vollmachten zu widerrufen; dann muß er sich aber auch selber darum kümmern, daß alle geerbten Verbindlichkeiten pünktlich erfüllt werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung per eMail oder telefonisch: (0711) 230 6800.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich gerne bei uns.

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