Anwaltskanzlei Stefan Mannheim, Stuttgart

UNSERE SCHWERPUNKTE

 

 

ERBRECHT

Die meisten Menschen wünschen eine gute, reibungslose Erbfolge. Trotzdem machen nur 30% der Deutschen ein Testament, und die meisten Testamente regeln etwas anderes, als eigentlich gewünscht wird, weil etwa die Fachausdrücke des Erbrechts durcheinander gebracht werden. Die Folgen sind: Jeder 7. Erbfall führt zum Erbstreit, jeder 5. Erbstreit kommt vor Gericht.

Mit einer guten Regelung der Erbfolge erreichen Sie, dass Ihr Vermögen bei den Menschen ankommt, die es bekommen sollen. Durch klare Bestimmungen läßt sich Streit zwischen den Erben wirksam vermeiden. Auch die Erbschaftsteuer läßt sich mit völlig legalen Mitteln weitgehend vermeiden. Rechtsanwalt Mannheim hilft Ihnen dabei. Er bildet sich regelmäßig im Erb- und Erbschaftsteuerrecht fort.

Rechtsanwalt Stefan Mannheim hält auch selbst Vorträge zu Themen aus dem Erbrecht und ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)

Er berät Sie gerne in allen Fragen rund ums Vererben und Erben. Wir entwerfen Ihnen auch ein Testament, das Ihre Wünsche rechtlich "wasserdicht" macht.
Beim sogenannten "Behindertentestament" beispielsweise können Sie verhindern, dass durch den Überleitungsanspruch des Sozialamts die gesamte Erbschaft für die Grundversorgung und Pflege Ihres behinderten Angehörigen verwendet wird. Mit einer fachmännisch formulierten, komplexen Regelung erreichen Sie, dass der Behinderte die Nutzungen des Vermögens genießen kann und die Substanz Ihres Vermögens in der späteren Erbfolge für andere Angehörige erhalten bleibt - oder für soziale Zwecke, die Sie selbst auswählen.

Gerade auch junge Familien sollten an ein Testament denken, damit dem Kind, z.B. nach einem tragischen Unfall der Eltern, nicht ein völlig fremder Vormund bestellt wird.

Rechtsanwalt Stefan Mannheim berät Sie bei allen Fragen rund um die Erbschaft - von Erbquoten über Pflichtteilsansprüche, Ausgleichungspflichten für Schenkungen des Erblassers an Miterben und Auskunftsansprüche bis hin zur Haftung der Erben für Schulden des Nachlasses. Er vertritt Ihre Interessen in Verhandlungen mit den Miterben und auch vor Gericht.

Rechtsanwalt Mannheim hat den Testamentsvollstreckerlehrgang des Berufsverbandes DVEV erfolgreich abgeschlossen (Urkunde). Er steht Ihnen jetzt auch für diese Aufgabe zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema Erbrecht finden Sie unter Vorträge und Publikationen sowie auf der Website Erbrecht-in-Stuttgart.


Anwaltskanzlei Stefan Mannheim | Königstraße 22 | 70173 Stuttgart | 0711/2306800 | info@kanzlei-smannheim.de