Mit rechtzeitiger Beratung und mit guten Verträgen bzw. Testamenten lassen sich die meisten Probleme und Konflikte vermeiden. Wir helfen Ihnen beim Entwerfen der passenden Regelungen sowie bei der Prüfung von Vertragsangeboten.
Gerne begleiten wir Sie auch bei Vertragsverhandlungen.
Wir bemühen uns, Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden. Wenn es doch zum Streit gekommen ist, suchen wir in Ihrem Interesse zuerst nach einer Lösung des Problems außerhalb des Gerichtssaals. Oft genügt es schon, wenn ein Dritter - beispielsweise ein Anwalt - beide Seiten unbefangen anhört und einen Vorschlag macht, den Streit beizulegen.
Nutzen Sie die Erfahrung von Rechtsanwalt Stefan Mannheim als Schlichtungsperson am Amtsgericht und sein Know-How aus Fortbildungsseminaren in Konfliktmanagement und Gesprächsrethorik.
Unser Ziel ist es, für Ihre juristischen Fragen und Probleme eine optimale Lösung zu finden.
Sie sind als Mandant derjenige, der die relevanten Sachverhalte und Tatsachen am besten kennt. Ihr Anwalt ist der Experte für die juristischen Fragen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die relevanten Fakten heraus und suchen nach zuverlässigen Wegen, auf denen Sie Ihre Ziele effizient, geradlinig und ohne juristische Hürden erreichen.
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Betreuung rund um rechtliche Angelegenheiten. Unsere Mandanten erwarten zu Recht kompetente Antworten auf ihre Fragestellungen aus einer Hand. Oft ist die Materie sehr komplex und mit anderen Angelegenheiten verflochten. Deshalb kooperieren wir bei Bedarf mit Beratern und Dienstleistern aus anderen Bereichen, um eine genauso umfassende wie kompetente Beratung zu garantieren. Unsere Mandanten profitieren von unseren zahlreichen Kontakten zu Steuerberatern, Unternehmensberatern, Banken, Architekten, Versicherungs- und EDV-Fachleuten sowie anderen Dienstleistern. Häufig können wir Ihnen auch im Ausland kompetente und vertrauenswürdige Ansprechpartner nennen.
Um Sie optimal beraten und vertreten zu können, nehmen wir regelmäßig an Fortbildungsseminaren teil.
Als Alternative zum unübersichtlichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bieten wir Ihnen eine Abrechung nach Stundenhonorar. In geeigneten Fällen vereinbaren wir auch ein Pauschalhonorar.
Die zügige Bearbeitung Ihrer Anliegen ist für uns selbstverständlich. Auf Ihren Wunsch besuchen wir Sie auch in Ihrem Büro oder zu Hause.
Anwaltskanzlei Stefan Mannheim | Königstraße 22 | 70173 Stuttgart | 0711/2306800 | info@kanzlei-smannheim.de