Anwaltskanzlei Stefan Mannheim, Stuttgart

UNSERE SCHWERPUNKTE

 

 

ERBRECHT

Die meisten Menschen wünschen eine gute, reibungslose Erbfolge. Trotzdem machen nur 30% der Deutschen ein Testament, und die meisten Testamente regeln etwas anderes, als eigentlich gewünscht wird, weil etwa die Fachausdrücke des Erbrechts durcheinander gebracht werden. Die Folgen sind: Jeder 7. Erbfall führt zum Erbstreit, jeder 5. Erbstreit kommt vor Gericht.

Mit einer guten Regelung der Erbfolge erreichen Sie, dass Ihr Vermögen bei den Menschen ankommt, die es bekommen sollen. Durch klare Bestimmungen läßt sich Streit zwischen den Erben wirksam vermeiden. Auch die Erbschaftsteuer läßt sich mit völlig legalen Mitteln weitgehend vermeiden. Rechtsanwalt Mannheim hilft Ihnen dabei. Er bildet sich regelmäßig im Erb- und Erbschaftsteuerrecht fort.

Rechtsanwalt Stefan Mannheim hält auch selbst Vorträge zu Themen aus dem Erbrecht und ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV). Veröffentlichungen zum Erben und Vererben von Immobilien und anderen rechtlichen Themen finden Sie hier.

Er berät Sie gerne in allen Fragen rund ums Vererben und Erben. Wir entwerfen Ihnen auch ein Testament, das Ihre Wünsche rechtlich "wasserdicht" macht.
Beim sogenannten "Behindertentestament" beispielsweise können Sie verhindern, dass durch den Überleitungsanspruch des Sozialamts die gesamte Erbschaft für die Grundversorgung und Pflege Ihres behinderten Angehörigen verwendet wird. Mit einer fachmännisch formulierten, komplexen Regelung erreichen Sie, dass der Behinderte die Nutzungen des Vermögens genießen kann und die Substanz Ihres Vermögens in der späteren Erbfolge für andere Angehörige erhalten bleibt - oder für soziale Zwecke, die Sie selbst auswählen.

Gerade auch junge Familien sollten an ein Testament denken, damit dem Kind, z.B. nach einem tragischen Unfall der Eltern, nicht ein völlig fremder Vormund bestellt wird.

Rechtsanwalt Stefan Mannheim berät Sie bei allen Fragen rund um die Erbschaft - von Erbquoten über Pflichtteilsansprüche, Ausgleichungspflichten für Schenkungen des Erblassers an Miterben und Auskunftsansprüche bis hin zur Haftung der Erben für Schulden des Nachlasses. Er vertritt Ihre Interessen in Verhandlungen mit den Miterben und auch vor Gericht.

Wenn Sie eine Stiftung gründen möchten, steht Ihnen Rechtsanwalt Stefan Mannheim mit seiner jahrelangen Erfahrung als Berater und Vorstandsmitglied bei Gründung und operativem Betrieb diverser gemeinnütziger Stiftungen, bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, der Vermögensverwaltung und Buchführung sowie der Rechenschaft gegenüber der Stiftungsbehörde und auch bei erforderlichen Satzungsänderungen zur Verfügung. Bei Stiftungen für einen guten Zweck ist es äußerst wichtig, die passende Rechtsform zu finden, der Stifter muß sich entscheiden zwischen rechtsfähiger Stiftung, Treuhandstiftung, Stiftungsverein und anderen möglichen Rechtsformen. Beim spezialisierten Rechtsanwalt bekommen Sie eine objektive Beratung für Ihre individuellen Vorstellungen und Ziele, die frei ist von Provisionsinteressen anderer Berater.

Rechtsanwalt Mannheim hat den Testamentsvollstreckerlehrgang des Berufsverbandes DVEV erfolgreich abgeschlossen (Urkunde). Er steht Ihnen jetzt auch für diese Aufgabe zur Verfügung. Bei einigen familiären Konstellationen ist die Testamentsvollstreckung ein sinnvolles Mittel, um Probleme zu lösen und Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden. Wenn Testamentsvollstreckung aber ohne konkreten Grund angeordnet wird oder wenn der Testamentsvollstrecker kein Experte für Erbrecht ist, dann treten in der Praxis immer wieder unnötige Schwierigkeiten auf.

Weitere Informationen zum Thema Erbrecht finden Sie unter Vorträge und Publikationen sowie auf der Website Erbrecht-in-Stuttgart.

Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie, daß im Fall der Geschäftsunfähigkeit ein Betreuungsverfahren beim Vormundschaftsgericht durchgeführt werden muß. Geschäftsunfähigkeit kann jeden treffen durch unfallbedingte Bewußtlosigkeit oder schwere Krankheit. Wir beraten Sie bei der individuellen Formulierung Ihrer Vollmacht. Gerne entwerfen wir auch klare Regelungen für den Auftrag, in dem die Aufgaben und Grenzen des Betreuers geregelt werden. Auch die Anmeldung Ihrer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer übernehmen wir in Ihrem Auftrag.

Bei Vollmachten (Bankvollmacht, Kontovollmacht, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, usw.) sollte auch darauf geachtet werden, daß es keine Kollissionen wischen den Verfügungen der Bevollmächtigten und dem letzten Willen im Testament gibt. Sonst ist Streit mit den Erben vorprogrammiert. Hier hilft eine ganzheitliche Beratung beim spezialisierten Rechtsanwalt. Für den Erben kann es sinnvoll sein, Vollmachten zu widerrufen; dann muß er sich aber auch selber darum kümmern, daß alle geerbten Verbindlichkeiten pünktlich erfüllt werden.


WIRTSCHAFTSRECHT

- Gesellschaftsrecht

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der optimalen Gesellschaftsform (oHG, Kommanditgesellschaft, GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), eingetragener Verein, Stiftung, usw.), bei der Vorbereitung von Gremienentscheidungen, bei der Umstrukturierung und auch bei akuten Problemen im Gesellschaftsrecht.

Nutzen Sie unsere Erfahrungen in der Beratung bei Unternehmensverkäufen, Ausgliederung von Geschäftsbereichen in Tochtergesellschaften oder beim Wechsel bzw. Ausscheiden von Gesellschaftern.

 

- Wettbewerbsrecht / Gewerblicher Rechtschutz

Das Wettbewerbsrecht regelt unter anderem, ob eine Werbeaktion zulässig ist oder nicht. Dabei können Sie mit zahlreichen Überraschungen konfrontiert werden. Am besten lassen Sie sich schon im Vorfeld von einem Rechtsanwalt beraten, der sich auf Wettbewerbsrecht spezialisiert hat.

Unter Gewerblichem Rechtschutz (neudeutsch: "intellectual property") versteht man das "Eigentum" an geistigen Leistungen: Gebrauchsmuster und Patente für technische Erfindungen, Geschmacksmuster für innovatives Design, Markenrechte an Warenzeichen und Urheberrechte an Texten, Bildern, Musikstücken oder auch Computerprogrammen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung einer Marke oder eins Geschmacksmusters, damit Sie Ihre Rechte an innovativem Design, Grafiken oder an Ihrem Firmenlogo für sich sichern. Wir haben auch schon für eine private Kindertagespflege eine Wort-Bild-Marke für das Logo beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen, das die Inhaberin selbst entworfen hat. Wenn Ihre Schutzrechte verletzt werden oder wenn Ihnen vorgeworfen wird, daß Sie das "geistige Eigentum" eines anderen verletzt hätten, beraten und vertreten wir Sie im Hinblick auf mögliche Schadenersatzforderungen, Lizenzgebühren oder Abmahnkosten. Die teuren Abmahnkosten führen immer wieder dazu, daß im Internet "Abmahnfallen" zuschnappen und für das Herunterladen oder "Teilen" von Musik, Videofilmen oder Software eine Verletzung des Urheberrechts abgemahnt wird, weil die Dateien ohne Zustimmung des Urhebers ins Netz gestellt wurden. Immer wieder werden den Anwaltsrechnungen für die Abmahnung zu hohe Streitwerte zugrunde gelegt, so daß eine Rechtsberatung zu einer Reduzierung der Abmahngebühr führt.

Durch engagiertes Vorgehen gegen Belästigung durch unerwünschte Faxwerbung mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts erreichten wir eine Verminderung der Flut an Fax-Spam. Presseberichte über die Tätigkeit und Artikel von Rechtsanwalt Stefan Mannheim finden Sie hier.

 

- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


- Immobilienrecht (Miete, Pacht, WEG)


- Unternehmenskauf (M&A) und Unternehmensnachfolge

Weitere Informationen zum Thema Wirtschaftsrecht finden Sie unter Vorträge und Publikationen.


ARBEITSRECHT

Wir beraten und vertreten Sie vom Arbeitsvertrag über Probleme im Arbeitsverhältnis bis hin zu Abmahnung, Kündigung, Abfindung und Zeugnis.

Dabei arbeiten wir sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Dadurch sind uns die Interessen und Befindlichkeiten der jeweiligen Gegenseite bestens bekannt - auch das, was nur in internen Besprechungen hinter verschlossenen Türen gesagt wird. Mit diesem breiten Blickwinkel erzielen wir für unsere Mandanten häufig ebenso gute wie schnelle Ergebnisse, die ein einseitiger Interessenvertreter so nicht erreicht hätte.


Anwaltskanzlei Stefan Mannheim | Königstraße 22 | 70173 Stuttgart | 0711/2306800 | info@kanzlei-smannheim.de